Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Begriff "das Übersetzungsbüro" Folgendes: De Juiste Vertaler, mit Sitz in der Aert van Nesstraat 45, Einheit 7.15, 3012 CA Rotterdam.
Artikel 1 - Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Übersetzungsbüro und dem Auftraggeber unter Ausschluss aller vom Auftraggeber angewandten (allgemeinen oder sonstigen) Geschäftsbedingungen, es sei denn, das Übersetzungsbüro hat deren Anwendung schriftlich zugestimmt.
Artikel 2 - Angebote und Zustandekommen des Vertrags
2.1
Allgemeine Angebote und Kostenvoranschläge des Übersetzungsbüros sind unverbindlich.
2.2
Das Übersetzungsbüro kann die angegebenen Preise und Fristen jederzeit widerrufen, wenn es nicht die Möglichkeit hatte, den gesamten zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Text zu sehen, bevor es diese Angaben gemacht hat. Die mündliche oder schriftliche Annahme des vom Übersetzungsbüro unterbreiteten Angebots durch den Kunden oder, falls kein Angebot unterbreitet wurde, die schriftliche Bestätigung eines vom Kunden erteilten Auftrags durch das Übersetzungsbüro stellt einen Vertrag dar.
2.3
Das Übersetzungsbüro kann jede Person, die dem Übersetzungsbüro einen Auftrag erteilt hat, als Auftraggeber betrachten, es sei denn, diese Person hat ausdrücklich erklärt, dass sie im Auftrag, im Namen und auf Rechnung eines Dritten handelt, und sofern dem Übersetzungsbüro gleichzeitig der Name und die Anschrift dieses Dritten mitgeteilt werden.
2.4
Von Vertretern oder Mitarbeitern des Übersetzungsbüros getroffene Vereinbarungen und gegebene Zusicherungen sind für das Übersetzungsbüro erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch das Übersetzungsbüro verbindlich.
2.5
Bei begründeten Zweifeln des Übersetzungsbüros an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist das Übersetzungsbüro berechtigt, vom Auftraggeber eine ausreichende Sicherheit zu verlangen, bevor es mit der Ausführung eines Auftrags beginnt oder fortfährt.
Artikel 3 - Änderung und Stornierung von Aufträgen
3.1
Wenn der Auftraggeber nach Vertragsabschluss andere als geringfügige Änderungen am Auftrag vornimmt, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, den Liefertermin und/oder das Honorar zu ändern oder die Ausführung des Auftrags abzulehnen. In letzterem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die bereits ausgeführten Arbeiten zu bezahlen, und die Bestimmungen von Absatz 3 dieses Artikels finden entsprechend Anwendung.
3.2
Wenn ein Auftrag vom Auftraggeber storniert wird, ist der Auftraggeber verpflichtet, den bereits ausgeführten Teil des Auftrags vollständig zu bezahlen. Darüber hinaus zahlt der Auftraggeber gegebenenfalls ein Honorar auf der Grundlage eines Stundensatzes für bereits geleistete Recherchearbeiten für den verbleibenden Teil. Das Übersetzungsbüro stellt dem Auftraggeber auf Anfrage die bereits geleistete Arbeit zur Verfügung. In diesem Fall kann die Qualität der gelieferten Arbeit nicht garantiert werden.
3.3
Wenn das Übersetzungsbüro Zeit für die Ausführung des stornierten Auftrags reserviert hat, kann das Übersetzungsbüro dem Kunden eine Gebühr in Höhe von 50% des Honorars für den nicht ausgeführten Teil des Auftrags in Rechnung stellen.
Artikel 4 - Ausführung von Abtretungen und Vertraulichkeit
4.1
Das Übersetzungsbüro ist verpflichtet, den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen und mit der erforderlichen Fachkenntnis auszuführen, unter Berücksichtigung des vom Auftraggeber angegebenen Zwecks der vom Übersetzungsbüro zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Texte.
4.2
Das Übersetzungsbüro behandelt die vom Auftraggeber im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Informationen so weit wie möglich vertraulich. Das Übersetzungsbüro verpflichtet seine Mitarbeiter zur Wahrung der Vertraulichkeit. Das Übersetzungsbüro haftet jedoch nicht für eine Verletzung der Vertraulichkeit durch seine Mitarbeiter, wenn es hinreichend nachweisen kann, dass es diese nicht verhindern konnte.
4.3
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, andere mit der Ausführung des Auftrags (ganz oder teilweise) zu beauftragen, unbeschadet der Verantwortung des Übersetzungsbüros für die vertrauliche Behandlung und ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags. Das Übersetzungsbüro verpflichtet diese Dritten zur Einhaltung dieses Vertraulichkeitskodexes. Das Übersetzungsbüro haftet jedoch nicht für eine Verletzung der Vertraulichkeit durch diese Dritten, wenn es hinreichend nachweisen kann, dass es nicht in der Lage war, diese zu verhindern.
4.4
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Übersetzungsbüro nach Möglichkeit eine Erläuterung des Inhalts des zu übersetzenden Textes und, falls vorhanden, relevante Unterlagen und Terminologie zur Verfügung zu stellen. Der Versand dieser Informationen erfolgt auf Kosten und Risiko des Auftraggebers.
Artikel 5 - Lieferfrist und Liefertermin
Lieferfrist und Liefertermin
5.1
Jeder vereinbarte Liefertermin ist ein Zieltermin, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Das Übersetzungsbüro benachrichtigt den Auftraggeber unverzüglich, wenn es erkennt, dass es einen vereinbarten Termin nicht einhalten kann.
5.2
Wenn ein fester Liefertermin ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde und das Übersetzungsbüro diesen aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, nicht einhält, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag einseitig zu kündigen, sofern die Erfüllung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist. In einem solchen Fall ist das Übersetzungsbüro zu keinerlei Schadensersatz verpflichtet. Eine solche Stornierung hat keine Auswirkungen auf die Verpflichtung des Auftraggebers, die bereits geleistete Arbeit zu bezahlen.
5.3
Die Lieferung gilt zum Zeitpunkt des Versands als erfolgt. Als Zeitpunkt des Versands gilt der Zeitpunkt der Aufgabe zur Post, der Übergabe an den Kurier oder, im Falle des elektronischen Versands (Fax, E-Mail, Modem, FTP usw.), der Zeitpunkt, zu dem das Medium den Versand abgeschlossen hat.
5.4
Als Gegenleistung für die Erfüllung des Vertrags durch das Übersetzungsbüro wird der Kunde alles tun, was vernünftigerweise notwendig oder wünschenswert ist, um eine schnelle Lieferung durch das Übersetzungsbüro zu gewährleisten.
5.5
Der Auftraggeber wird alles in seiner Macht Stehende tun, um die Lieferung des Produkts oder der Dienstleistung gemäß dem Vertrag mit dem Übersetzungsbüro zu erleichtern. Der Auftraggeber ist auch dann in Verzug, wenn er sich weigert, das Produkt abzunehmen, ohne dazu aufgefordert worden zu sein; in diesem Fall gelten die Bestimmungen von Artikel 6.5 entsprechend.
Artikel 6 - Gebühr und Zahlung
6.1
Die Preise basieren im Allgemeinen auf dem aktuellen Tarif des Übersetzungsbüros (pro Stunde oder pro Wort), sofern nicht anders vereinbart. Zusätzlich zu seinem Honorar kann das Übersetzungsbüro dem Kunden alle Auslagen in Rechnung stellen, die bei der Ausführung des Auftrags entstanden sind. Für jeden Auftrag kann ein Mindestsatz pro Sprachpaar berechnet werden.
6.2
Der vom Übersetzungsbüro angegebene Preis für die auszuführenden Arbeiten gilt nur für die Ausführung gemäß dem vereinbarten Pflichtenheft.
6.3
Das Übersetzungsbüro ist berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, wenn es gezwungen ist, mehr Arbeit zu leisten oder mehr Kosten zu verursachen, als bei Vertragsabschluss vernünftigerweise vorhersehbar war, z.B. weil es mit mühsamen, zeitaufwendigen oder unklaren Texten arbeiten muss oder weil die vom Kunden gelieferten Dateien oder Software fehlerhaft sind. Die obige Liste ist nicht erschöpfend.
6.4
Alle Beträge sind ohne Mehrwertsteuer angegeben.
6.5
Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum (oder innerhalb einer anderen vom Übersetzungsbüro schriftlich gesetzten Frist) netto, ohne Abzug, Aufrechnung oder Aufschub, in der Währung zu zahlen, in der die Rechnung ausgestellt ist. Erfolgt die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum, ist der Auftraggeber sofort und ohne Inverzugsetzung in Verzug. In diesem Fall schuldet der Auftraggeber die gesetzlichen Zinsen auf den Rechnungsbetrag zuzüglich zwei Prozentpunkten ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Begleichung.
6.6
Zahlt der Auftraggeber nicht rechtzeitig, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, außergerichtliche Inkassokosten gemäß dem niederländischen Erlass über außergerichtliche Inkassokosten (Besluit vergoeding voor buitengerechtelijke incassokosten) in Rechnung zu stellen.
Artikel 7 - Reklamationen und Streitigkeiten
7.1
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Übersetzungsbüro eventuelle Beschwerden über das gelieferte Produkt oder die vom Übersetzungsbüro erbrachte Dienstleistung so schnell wie möglich, spätestens jedoch zehn Arbeitstage nach der Lieferung, schriftlich mitzuteilen. Eine Reklamation entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
7.2
Wenn der Kunde die Richtigkeit bestimmter Übersetzungen in Frage stellt und das Übersetzungsbüro um eine Stellungnahme bittet, und wenn das Übersetzungsbüro anschließend nachweisen kann, dass die gelieferten Übersetzungen nicht fehlerhaft sind, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, dem Kunden die zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden und sonstigen Kosten, die im Zusammenhang mit dieser Frage entstanden sind, in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
7.3
Reklamiert der Kunde nicht innerhalb der in Absatz 7.1 genannten Frist, so wird davon ausgegangen, dass der Kunde das gelieferte Produkt bzw. die vom Übersetzungsbüro erbrachten Dienstleistungen in vollem Umfang akzeptiert hat, und Reklamationen werden nur dann berücksichtigt, wenn das Übersetzungsbüro dies nach eigenem Ermessen für zweckmäßig hält. Die Änderung eines Teils des übersetzten oder bearbeiteten Textes durch das Übersetzungsbüro auf Wunsch des Auftraggebers stellt kein Anerkenntnis des Übersetzungsbüros dar, ein minderwertiges Produkt oder eine minderwertige Dienstleistung geliefert zu haben.
7.4
Ist die Beanstandung berechtigt, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, das gelieferte Produkt innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern oder zu ersetzen; kann das Übersetzungsbüro der Aufforderung zur Nachbesserung oder zum Ersatz nicht in angemessener Weise nachkommen, kann es einen Preisnachlass gewähren.
7.5
Das Recht des Kunden auf Reklamation erlischt, wenn der Kunde den Teil der Lieferung, auf den sich die Reklamation bezieht, verarbeitet hat oder hat verarbeiten lassen, unabhängig davon, ob er die Lieferung anschließend an einen Dritten weitergeliefert hat.
7.6
Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben und mit ihr in Zusammenhang stehen, werden vor dem zuständigen Gericht in Rotterdam verhandelt.
Artikel 8 - Haftung und Entschädigung
8.1
Das Übersetzungsbüro haftet gegenüber dem Auftraggeber ausschließlich für Schäden, die direkt und nachweislich auf Mängel zurückzuführen sind, die dem Übersetzungsbüro zuzuschreiben sind. Das Übersetzungsbüro haftet unter keinen Umständen für andere Arten von Schäden, wie z.B. indirekte Schäden, Folgeschäden, Handelsverluste, Schäden aufgrund von Leistungsverzögerungen oder Gewinneinbußen.
8.2
Die Haftung des Übersetzungsbüros übersteigt niemals den Rechnungswert (ohne MwSt.) des Teils des Produkts oder der Dienstleistung, der bereits in Rechnung gestellt und/oder geliefert oder erbracht wurde. Die Haftung des Übersetzungsbüros übersteigt niemals den Betrag von 45.000 Euro pro Ereignis oder pro Folge von zusammenhängenden Ereignissen.
8.3
Mehrdeutigkeit des zu übersetzenden Textes entbindet das Übersetzungsbüro von jeglicher Haftung.
8.4
Die Beurteilung, ob ein zu übersetzender oder zu bearbeitender Text bzw. die vom Übersetzungsbüro gelieferte Übersetzung oder Bearbeitung eines solchen Textes bestimmte Risiken für Körperverletzungen mit sich bringt, geht vollständig zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers.
8.5
Das Übersetzungsbüro haftet in keiner Weise für die Beschädigung oder den Verlust von Dokumenten, Daten oder Datenträgern, die zur Erfüllung des Auftrags zur Verfügung gestellt werden. Das Übersetzungsbüro haftet auch nicht für Kosten und/oder Schäden, die durch den Einsatz von Informationstechnologie und Telekommunikationsmitteln oder durch den Transport oder Versand von Daten oder Datenträgern oder durch das Vorhandensein von Computerviren in den vom Übersetzungsbüro gelieferten Dateien oder Datenträgern entstehen.
8.6
Der Auftraggeber stellt das Übersetzungsbüro von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Nutzung der gelieferten Arbeit ergeben.
8.7
Der Auftraggeber stellt das Übersetzungsbüro außerdem von allen Ansprüchen Dritter wegen angeblicher Verletzung von Eigentumsrechten, Patenten, Urheberrechten oder anderen geistigen Eigentumsrechten im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags frei.
Artikel 9 - Auflösung und höhere Gewalt
9.1
Wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, wenn der Auftraggeber für zahlungsunfähig erklärt oder in Konkurs geht oder wenn ein Antrag auf Zwangsliquidation oder Konkurs des Auftraggebers gestellt wird, wenn der Auftraggeber einen Zahlungsaufschub beantragt oder erhält, wenn der Auftraggeber einem Vergleich im Rahmen der Umschuldungsvorschriften für natürliche Personen unterliegt oder wenn das Unternehmen oder der Betrieb des Auftraggebers liquidiert wird, hat das Übersetzungsbüro das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder die Erfüllung des Vertrags auszusetzen, ohne dass es dafür eine Entschädigung zahlen muss. Das Übersetzungsbüro hat in diesem Fall das Recht, die sofortige Zahlung der ihm geschuldeten Beträge zu verlangen.
9.2
Wenn das Übersetzungsbüro aufgrund von Umständen, die außerhalb seiner Kontrolle oder seines Risikos liegen, nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen, hat es das Recht, den Vertrag aufzulösen, ohne dass es zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet ist. Zu diesen Umständen (höhere Gewalt) gehören unter anderem: Feuer, Unfälle, Krankheit, Streiks, Unruhen, Krieg, terroristische Anschläge, Transportbeschränkungen, staatliche Maßnahmen, Unterbrechung der Dienste von Internetanbietern, Fahrlässigkeit von Lieferanten oder andere Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Übersetzungsbüros liegen.
9.3
Wenn das Übersetzungsbüro die weitere Ausführung des Auftrags aufgrund höherer Gewalt einstellen muss, hat es dennoch Anspruch auf die Bezahlung der bis dahin geleisteten Arbeit sowie auf die Erstattung der entstandenen Kosten und Auslagen.
Artikel 10 - Urheberrecht
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, geht das Urheberrecht an den vom Übersetzungsbüro angefertigten Übersetzungen zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, an dem dieser alle seine finanziellen und sonstigen Verpflichtungen gegenüber dem Übersetzungsbüro in Bezug auf die betreffende Arbeit vollständig erfüllt hat.
Artikel 11 - Anwendbares Recht
Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzungsbüro unterliegen dem niederländischen Recht.
Im Falle von Versionen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer anderen Sprache als Niederländisch ist der niederländische Text maßgebend.
Ein Exemplar dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf der Website des Übersetzungsbüros verfügbar und wird dem Antragsteller auf erste Anfrage jederzeit kostenlos zugesandt.