Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet 'das Übersetzungsbüro': Der Richtige Übersetzer (De Juiste Vertaler), mit Sitz in Fruitweg 50, 2321DH, Leiden.
Artikel 1 - Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Übersetzungsbüro und dem Auftraggeber unter Ausschluss aller vom Auftraggeber angewandten (allgemeinen oder sonstigen) Geschäftsbedingungen, es sei denn, das Übersetzungsbüro hat deren Anwendung schriftlich zugestimmt.
Artikel 2 - Zitate und Zustandekommen des Abkommens
2.1
Allgemeine Angebote und Kostenvoranschläge des Übersetzungsbüros sind unverbindlich.
2.2
Angebote und angegebene Fristen können immer widerrufen werden, wenn das Übersetzungsbüro nicht in der Lage war, den gesamten zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Text vor dem Angebot einzusehen. Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Annahme des Angebots des Übersetzungsbüros durch den Auftraggeber oder - falls kein Angebot abgegeben wurde - durch die schriftliche Bestätigung eines vom Auftraggeber erteilten Auftrags durch das Übersetzungsbüro zustande.
2.3
Das Übersetzungsbüro kann jede Person, die dem Übersetzungsbüro den Auftrag erteilt hat, als seinen Auftraggeber betrachten, es sei denn, diese Person hat ausdrücklich erklärt, dass sie im Namen und im Auftrag eines Dritten handelt, und vorausgesetzt, dass dem Übersetzungsbüro gleichzeitig der Name und die Anschrift dieses Dritten mitgeteilt wurden.
2.4
Vereinbarungen und Zusagen von Vertretern oder Mitarbeitern des Übersetzungsbüros sind für das Übersetzungsbüro erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch das Übersetzungsbüro verbindlich.
2.5
Bei begründeten Zweifeln des Übersetzungsbüros an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist das Übersetzungsbüro berechtigt, vom Auftraggeber eine ausreichende Sicherheit zu verlangen, bevor es mit der Ausführung eines Auftrags beginnt oder fortfährt.
Artikel 3 - Änderung und Stornierung von Aufträgen
3.1
Nimmt der Auftraggeber nach Vertragsabschluss andere als geringfügige Änderungen am Auftrag vor, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, den Liefertermin und/oder das Honorar zu ändern oder den Auftrag doch abzulehnen. In letzterem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, den bereits ausgeführten Teil des Auftrags zu bezahlen, und die Bestimmungen von Absatz 3 dieses Artikels finden entsprechend Anwendung.
3.2
Wenn ein Auftrag vom Kunden storniert wird, ist der Kunde verpflichtet, den bereits ausgeführten Teil des Auftrags vollständig zu bezahlen. Darüber hinaus zahlt der Auftraggeber gegebenenfalls ein Honorar auf der Grundlage eines Stundensatzes für bereits durchgeführte Recherchearbeiten für den verbleibenden Teil. Das Übersetzungsbüro stellt dem Auftraggeber auf Wunsch die bereits geleistete Arbeit zur Verfügung. In diesem Fall wird die Qualität der gelieferten Arbeit nicht garantiert.
3.3
Wenn das Übersetzungsbüro Zeit für die Ausführung des stornierten Auftrags reserviert hat, kann das Übersetzungsbüro dem Kunden eine Gebühr in Höhe von 50% des Honorars für den nicht ausgeführten Teil des Auftrags in Rechnung stellen.
Artikel 4 - Ausführung von Aufträgen und Vertraulichkeit
4.1
Das Übersetzungsbüro ist verpflichtet, den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen und mit der erforderlichen Sachkenntnis auszuführen, wobei der vom Kunden angegebene Verwendungszweck des/der vom Übersetzungsbüro zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Textes/Texte zu berücksichtigen ist.
4.2
Das Übersetzungsbüro behandelt die vom Auftraggeber im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Informationen so weit wie möglich vertraulich. Das Übersetzungsbüro verpflichtet seine Mitarbeiter zur Wahrung der Vertraulichkeit. Das Übersetzungsbüro haftet jedoch nicht für eine Verletzung der Vertraulichkeit durch diese Mitarbeiter, wenn das Übersetzungsbüro nachweisen kann, dass es nicht in der Lage war, die Verletzung zu verhindern.
4.3
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, andere mit der Ausführung des Auftrags (ganz oder teilweise) zu beauftragen, unbeschadet der Verantwortung des Übersetzungsbüros für die vertrauliche Behandlung und ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags. Das Übersetzungsbüro verpflichtet diesen Dritten zur Vertraulichkeit. Das Übersetzungsbüro haftet jedoch nicht für eine Verletzung der Vertraulichkeit durch diese Dritten, wenn es hinreichend nachweisen kann, dass es nicht in der Lage war, eine solche Verletzung zu verhindern.
4.4
Auf Anfrage stellt der Auftraggeber dem Übersetzungsbüro nach Möglichkeit eine Erläuterung des Inhalts des zu übersetzenden Textes zur Verfügung und stellt, falls vorhanden, relevante Unterlagen und Terminologie zur Verfügung. Die Übersendung dieser Informationen erfolgt stets auf Kosten und Risiko des Auftraggebers.
Artikel 5 - Frist und Zeitpunkt der Lieferung
Frist und Zeitpunkt der Lieferung
5.1
Die vereinbarte Lieferfrist ist eine Zielfrist, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sobald das Übersetzungsbüro feststellt oder erwartet, dass eine rechtzeitige Lieferung nicht möglich sein wird, ist es verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren.
5.2
Wenn das Übersetzungsbüro einen ausdrücklich schriftlich vereinbarten Liefertermin aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag einseitig zu kündigen, sofern eine weitere Erfüllung nicht zumutbar ist. In einem solchen Fall ist das Übersetzungsbüro zu keinerlei Schadenersatz verpflichtet. Eine solche Auflösung hat keinen Einfluss auf die Verpflichtung des Auftraggebers, den bereits ausgeführten Teil des Auftrags zu bezahlen.
5.3
Die Lieferung gilt zum Zeitpunkt des Versands/der Übermittlung als erfolgt. Als Zeitpunkt des Versands gilt der Zeitpunkt des Poststempels, der Übergabe an den Kurier oder, im Falle des elektronischen Versands (Fax, E-Mail, Modem, FTP usw.), der Zeitpunkt, zu dem das Medium den Versand abgeschlossen hat.
5.4
Im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags durch das Übersetzungsbüro unternimmt der Auftraggeber alles, was vernünftigerweise notwendig oder wünschenswert ist, um eine rechtzeitige Lieferung durch das Übersetzungsbüro zu ermöglichen.
5.5
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen des Übersetzungsbüros umfassend mitzuwirken. Der Auftraggeber ist auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er die Annahme der Lieferung verweigert; in diesem Fall gelten die Bestimmungen von Artikel 6.5 entsprechend.
Artikel 6 - Gebühr und Zahlung
6.1
Das Honorar richtet sich grundsätzlich nach dem aktuellen Wort- oder Stundensatz des Übersetzungsbüros, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Zusätzlich zu seinem Honorar kann das Übersetzungsbüro dem Kunden alle Auslagen in Rechnung stellen, die bei der Ausführung des Auftrags entstanden sind. Für jeden Auftrag kann ein Mindestsatz pro Sprachkombination berechnet werden.
6.2
Der vom Übersetzungsbüro angegebene Preis für die zu erbringende Dienstleistung gilt nur für die Ausführung gemäß der vereinbarten Spezifikation.
6.3
Das Übersetzungsbüro ist berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, wenn es gezwungen ist, mehr Arbeit zu leisten oder mehr Kosten zu verursachen, als bei Vertragsabschluss vernünftigerweise vorhersehbar war, z.B. weil es mit mühsamen, zeitaufwendigen oder unklaren Texten arbeiten muss oder weil die vom Kunden gelieferten Dateien oder Software fehlerhaft sind. Die obige Liste ist nicht erschöpfend.
6.4
Alle Beträge sind ohne Mehrwertsteuer angegeben.
6.5
Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum (oder innerhalb einer anderen vom Übersetzungsbüro schriftlich festgelegten Frist) netto, ohne Abzug, Aufrechnung oder Stundung, in der Währung zu begleichen, in der die Rechnung ausgestellt ist. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Auftraggeber sofort und ohne Inverzugsetzung in Verzug. In diesem Fall schuldet der Auftraggeber ab dem Tag des Verzugs bis zur vollständigen Zahlung die gesetzlichen Zinsen zuzüglich 2 Prozentpunkten auf den Rechnungsbetrag.
6.6
Zahlt der Auftraggeber nicht rechtzeitig, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, außergerichtliche Inkassokosten gemäß der Verordnung über die Zahlung außergerichtlicher Inkassokosten in Rechnung zu stellen.
Artikel 7 - Reklamationen und Streitigkeiten
7.1
Der Auftraggeber muss dem Übersetzungsbüro etwaige Beschwerden über die gelieferte Arbeit so schnell wie möglich, spätestens jedoch zehn Arbeitstage nach Lieferung, schriftlich mitteilen. Die Äußerung einer Beschwerde entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
7.2
Wenn der Kunde die Richtigkeit bestimmter Übersetzungen in Frage stellt und das Übersetzungsbüro um eine Stellungnahme bittet, und wenn das Übersetzungsbüro anschließend nachweisen kann, dass die gelieferten Übersetzungen nicht fehlerhaft sind, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, dem Kunden die zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden und sonstigen Kosten, die im Zusammenhang mit diesen Fragen entstanden sind, in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
7.3
Wenn der Kunde innerhalb der in Artikel 7.1 genannten Frist keine Reklamation einreicht, wird davon ausgegangen, dass der Kunde das vom Übersetzungsbüro gelieferte Produkt bzw. die erbrachte Dienstleistung in vollem Umfang akzeptiert hat, und Reklamationen werden nur dann berücksichtigt, wenn das Übersetzungsbüro dies nach eigenem Ermessen für zweckmäßig erachtet. Jede Änderung eines Teils des übersetzten oder bearbeiteten Textes durch das Übersetzungsbüro auf Wunsch des Kunden stellt kein Anerkenntnis des Übersetzungsbüros dar, eine mangelhafte Leistung erbracht zu haben.
7.4
Ist die Beanstandung berechtigt, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, das gelieferte Produkt innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern oder zu ersetzen; kann das Übersetzungsbüro der Aufforderung zur Nachbesserung oder zum Ersatz nicht in angemessener Weise nachkommen, kann es einen Preisnachlass gewähren.
7.5
Das Reklamationsrecht des Kunden erlischt, wenn der Kunde den Teil der Lieferung, auf den sich die Reklamation bezieht, bearbeitet hat oder hat bearbeiten lassen, unabhängig davon, ob er die Lieferung anschließend an einen Dritten weitergeliefert hat.
7.6
Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben und mit ihr in Zusammenhang stehen, werden vor dem zuständigen Gericht in Den Haag, Niederlande, verhandelt.
Artikel 8 - Haftung und Entschädigung
8.1
Das Übersetzungsbüro haftet dem Auftraggeber gegenüber ausschließlich für Schäden, die sich direkt und nachweislich aus dem Übersetzungsbüro zuzuschreibenden Mängeln ergeben. Das Übersetzungsbüro haftet in keinem Fall für andere Arten von Schäden, wie z.B. indirekte Schäden, Folgeschäden, Handelsverluste, Verzögerungsschäden oder Gewinneinbußen.
8.2
Die Haftung des Übersetzungsbüros ist in jedem Fall auf den Rechnungswert (ohne MwSt.) des bereits in Rechnung gestellten und/oder gelieferten Teils des betreffenden Auftrags beschränkt. Darüber hinaus ist die Haftung des Übersetzungsbüros in jedem Fall auf einen Betrag von 45.000 Euro pro Ereignis oder pro zusammenhängender Reihe von Ereignissen begrenzt.
8.3
Mehrdeutigkeit des zu übersetzenden Textes entbindet das Übersetzungsbüro von jeglicher Haftung.
8.4
Die Beurteilung, ob ein zu übersetzender oder zu bearbeitender Text bzw. der vom Übersetzungsbüro gelieferte übersetzte oder bearbeitete Text bestimmte Risiken für Personenschäden birgt, geht vollständig zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers.
8.5
Das Übersetzungsbüro haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust von Dokumenten, Informationen oder Datenträgern, die für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellt werden. Das Übersetzungsbüro haftet auch nicht für Kosten und/oder Schäden, die durch den Einsatz von Informationstechnologie und Telekommunikationsmitteln oder durch den Transport oder Versand von Daten oder Datenträgern oder durch das Vorhandensein von Computerviren in den vom Übersetzungsbüro gelieferten Dateien oder Datenträgern entstehen.
8.6
Der Auftraggeber stellt das Übersetzungsbüro von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Nutzung der gelieferten Arbeit ergeben.
8.7
Der Auftraggeber stellt das Übersetzungsbüro außerdem von allen Ansprüchen Dritter wegen angeblicher Verletzung von Eigentumsrechten, Patenten, Urheberrechten oder anderen geistigen Eigentumsrechten im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags frei.
Artikel 9 - Auflösung und höhere Gewalt
9.1
Wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, wenn der Auftraggeber für zahlungsunfähig oder insolvent erklärt wird oder wenn ein Antrag auf Zwangsliquidation oder Konkurs des Auftraggebers gestellt wird, wenn der Auftraggeber einen Zahlungsaufschub beantragt oder erwirkt, wenn der Auftraggeber einem Vergleich im Rahmen der Umschuldungsvorschriften für natürliche Personen unterliegt oder wenn das Unternehmen oder der Betrieb des Auftraggebers liquidiert wird, hat das Übersetzungsbüro das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder die Erfüllung des Vertrags auszusetzen, ohne dass es dafür eine Entschädigung zahlen muss. Das Übersetzungsbüro kann dann die sofortige Zahlung des ihm geschuldeten Betrags verlangen.
9.2
Wenn das Übersetzungsbüro aufgrund von Umständen, die außerhalb seiner Kontrolle oder seines Risikos liegen, nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen, hat es das Recht, den Vertrag aufzulösen, ohne zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet zu sein. Zu diesen Umständen (höhere Gewalt) zählen unter anderem Feuer, Unfälle, Krankheit, Streiks, Unruhen, Krieg, terroristische Anschläge, Transportbeschränkungen, staatliche Maßnahmen, Unterbrechung der Dienste von Internetanbietern, Fahrlässigkeit von Lieferanten oder andere Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Übersetzungsbüros liegen.
9.3
Wenn das Übersetzungsbüro die weitere Ausführung des Auftrags aufgrund höherer Gewalt einstellen muss, hat es dennoch Anspruch auf die Bezahlung der bis dahin geleisteten Arbeit sowie auf die Erstattung der entstandenen Kosten und Auslagen.
Artikel 10 - Urheberrecht
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, geht das Urheberrecht an den vom Übersetzungsbüro angefertigten Übersetzungen zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, an dem dieser alle seine finanziellen und sonstigen Verpflichtungen gegenüber dem Übersetzungsbüro in Bezug auf die betreffende Arbeit vollständig erfüllt hat.
Artikel 11 - Anwendbares Recht
Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzungsbüro unterliegen dem niederländischen Recht. Bei Unterschieden zwischen der englischen Version dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem niederländischen Original hat der niederländische Text Vorrang. Ein Exemplar dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen steht auf der Website des Übersetzungsbüros zur Verfügung und wird dem Antragsteller auf erste Anfrage jederzeit kostenlos zugesandt.
